Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für gewerbliche Kunden
I. Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die Käufer über die Webseite oder über einen sonstigen Bestellweg der tradeable® platform GmbH & Co. KH, Holzheimerstraße 75, 35428 Langgöns, (nachfolgend „wir“ oder „uns“ genannt) tätigen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil der zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Käufer im Sinne der hier vorliegenden AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
3. Besteht zwischen uns und dem Käufer eine Rahmenvereinbarung, gelten diese Verkaufs- und Lieferbedingungen ergänzend zu dieser Rahmenvereinbarung sowie zu dem einzelnen Auftrag. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Rahmenvereinbarung, dem einzelnen Auftrag und diesen AGB haben der einzelne Auftrag und die Rahmenvereinbarung in der vorgenannten Reihenfolge Vorrang vor diesen AGB.
4. Wir behalten uns vor, diese Vertragsbedingungen zu ändern, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Der Käufer wird über die Änderungen umgehend informiert. Hierbei werden dem Käufer die geänderten Bedingungen unter Hervorhebung der Änderungen übersandt. Dies kann auch per E-Mail erfolgen. Sollte der Käufer nicht innerhalb von zwei Wochen seit der Mitteilung der Änderungen widersprechen, so gelten diese als genehmigt und finden auch auf bereits bestehende Verträge Anwendung. Hierauf wird der Käufer bei der Mitteilung über die Änderung besonders hingewiesen.
5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des zwischen uns und dem Käufer geschlossenen Vertrages aus Gründen, die nicht auf den gesetzlichen Regelungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen nach §§ 305 ff BGB beruhen, unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame, die dem von den Parteien bei Abschluss des Vertrages gewollten, wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei einer Lücke des jeweiligen Vertrages.
II. Vertragsabschluss
1. Bei Bestelllungen über die Webseite kommt der Vertrag folgendermaßen zu Stande:
Der Käufer kann die Produkte zunächst unverbindlich in den online Warenkorb legen und seine Eingaben vor dem Absenden seiner verbindlichen Bestellung korrigieren, indem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzt. Durch Anklicken des den Bestellprozess abschließenden Bestellbuttons gibt der Käufer eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail. In dieser Empfangsbestätigung liegt noch keine verbindliche Annahme des Angebots, es sei denn in der E-Mail wird neben der Bestätigung des Eingangs der Bestellung zugleich die Annahme erklärt. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung annehmen. Wir können die Bestellung annehmen, indem wir dem Käufer
eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform übermitteln (E-Mail), wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Käufer
maßgeblich ist, die bestellte Ware liefern, wobei insoweit der Zugang beim Käufer maßgeblich ist, nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordern.
Eine Zahlungsaufforderung erfolgt auch bei der Mitteilung der Bankdaten an den Käufer oder einer Weiterleitung des Käufers zu einem Zahlungsdienstanbieter. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zur Annahme zuerst eintritt.
2. Bei Bestellungen, die nicht über die Webseite, sondern per E-Mail, Fax oder Telefon getätigt werden, kommt der Vertrag folgendermaßen zu Stande:
Alle von uns unterbreiteten Angebote sind freibleibend. Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Käufer dar, seinerseits eine Bestellung abzugeben. Mit der Bestellung per E-Mail, Fax oder Telefon erklärt der Käufer verbindlich sein Kaufangebot. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung annehmen. Die Annahmeerklärung kann durch ausdrückliche Annahmeerklärung oder durch Lieferung der bestellten Ware erfolgen. Für Bestellungen - auch wenn sie von unseren Vertretern angenommen werden - und Vereinbarungen ist ausschließlich der Inhalt unserer Bestätigung maßgeblich, sofern der Empfänger nicht 24 Stunden nach Zugang schriftlich widerspricht. Dies gilt insbesondere für mündliche oder telefonische Bestellungen und Vereinbarungen. Sofern keine anderweitige schriftliche Bestätigung durch uns erfolgt, gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
3. Bei Bestellungen über die Webseite werden die Verträge mit dem Käufer in deutscher oder englischer Sprache geschlossen, abhängig davon, ob der Käufer die Bestellung über die deutschsprachige oder englischsprachige Seite des Onlineshops abgibt. Erfolgt die Bestellung des
Käufers über unsere deutschsprachige Website, ist dementsprechend die deutsche Version dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Erfolgt die Bestellung über unsere englischsprachige Website, ist die englische Version dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich.
Bei Bestellungen, die nicht über die Webseite, sondern per E-Mail, Fax oder Telefon getätigt werden, geht bei Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Sprachfassung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen die deutsche Sprachfassung vor.
4. Etwaige Abänderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung per Brief, Telefax oder E-Mail. Dies gilt auch für die Abweichung von vertraglichen Schriftformerfordernissen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
5. Der Vertragstext wird sowohl für Bestellungen über die Webseite als auch für Bestellungen über die sonstigen Bestellwege von uns gespeichert und wird dem Käufer per E-Mail zugesandt.
III. Erfüllungsverpflichtung und Liefertermine
1. Wir legen unseren Lieferungen die Incoterms in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung zugrunde. Sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart oder in unserem Katalog anders ausgewiesen, erfolgen unsere Lieferungen ab Werk (ex works), auch bei Lieferung "frachtfrei", frei inländischer oder ausländischer Station.
2. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Käufers zu versichern.
3. Unabhängig davon, ob eine Beförderung durch uns, durch den Käufer oder durch Dritte erfolgt, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald mit der Verladung begonnen wird oder der Käufer der Pflicht zur Abnahme der Ware nicht nachkommt. Das jeweils zuerst eintretende Ereignis ist maßgeblich.
4. Für die Dauer eines Annahmeverzuges des Käufers sind wir berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Wir können uns hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Die Lagerkosten werden pauschal mit 1 % des Nettorechnungswertes der eingelagerten Ware pro Monat in Rechnung gestellt.. Wir sind berechtigt, tatsächlich höhere Kosten nachzuweisen und in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist zum Nachweis berechtigt, dass keine oder geringere Lagerkosten entstanden sind.
5. Sofern sich der Käufer im Annahmeverzug befindet, haben wir das Recht, die Ware selber zu verwerten, nachdem wir dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Abholung gesetzt haben.
6. Der Käufer hat den Lieferschein zu überprüfen und zu quittieren. Etwaige Einwendungen sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die quittierte Liefermenge als anerkannt.
7. Der Käufer ist verpflichtet, sich erkennbare Transportschäden sofort beim Empfang vom Transportunternehmer bescheinigen zu lassen um Ersatzforderungen an das Transportunternehmen geltend zu machen. Wir sind bemüht, dem Käufer bei der Abwicklung von Transportschäden behilflich zu sein. Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen unverzüglich nach Kenntnis telefonisch und schriftlich beim Transporteur angezeigt werden. Für die Einhaltung der Frist und Abwicklung des Transportschadens ist der Käufer alleinverantwortlich. Der Käufer ist als Empfänger zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen das Transportunternehmen aus dem Frachtvertrag gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt.
8. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Käufer zumutbar sind. Diese Teillieferungen müssen angenommen und bezahlt werden. Etwaige Qualitätsdifferenzen bei einer Teillieferung berechtigen den Käufer nicht zur Zurückweisung des Restes der abgeschlossenen Menge.
9. Sofern Liefertermine und -fristen nicht ausdrücklich anders vereinbart worden sind, gelten Liefertermine und -fristen ab Werk und sind nicht verbindlich.
10. Der Käufer erkennt an, dass wir für die Lieferung unserer Produkte auf die Lieferungen unserer Lieferanten angewiesen sind. Werden wir trotz des Abschlusses eines kongruenten Deckungsgeschäfts von unserem Lieferanten mit der für die Erfüllung unserer Lieferverpflichtung gegenüber dem Käufer benötigten Ware nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig beliefert, ohne dass wir die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung zu vertreten haben, können wir von dem Vertrag mit dem Käufer nach Maßgabe der Regelung in Ziffer III. 11 zurücktreten. Eine Haftung des Verkäufers für Schadensersatz ist nach Maßgabe der Regelung in Ziff. XI. (Haftung) ausgeschlossen. Die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung ist dem Käufer anzuzeigen, sobald der Verkäufer hiervon Kenntnis erlangt.
11. Im Falle von Betriebsstörungen, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat, behördlichen Maßnahmen oder höherer Gewalt, insbesondere auch bei Streiks oder Aussperrungen und/oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände - auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten auftreten - verlängert sich, sofern wir in unserer Lieferung behindert werden, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als einen Monat dauert, sind wir und der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
12. Bei von uns zu vertretendem Lieferverzug ist unsere Haftung auf Ersatz von Verzugsschaden begrenzt auf höchstens 0,5 % pro Woche, insgesamt maximal 5 % des Bruttowertes inkl. Umsatzsteuer der verspätet gelieferten Ware. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz sind in diesen Fällen in den Grenzen der Haftungsregelung in Ziffer IX. ausgeschlossen.
IV. Preise
1. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO, zuzüglich Verpackung, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Versandkosten werden auf der Webseite oder bei dem Angebot angegeben.
2. Die von uns in Katalogen und Preislisten außerhalb unseres Onlineshops angegebenen Preise sind freibleibend. Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise zuzüglich der jeweils anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich etwaiger im Ausland anfallender Zölle oder Steuern.
V. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
1. Zahlung erbitten wir zu dem in unserer Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum.
2. Bei Bestellungen über die Webseite gilt: Die Zahlungsmöglichkeiten beschränken sich auf die auf der Webseite angebotenen Zahlweisen.
3. Der Käufer ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder zur Zurückhaltung von Zahlungen nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Weitere Voraussetzung für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist, dass die zugrundeliegenden Ansprüche unmittelbar mit diesem Vertrag in Zusammenhang stehen, aus dem unsere Ansprüche beruhen. Die Regelung in dieser Ziffer V. findet auch bei der Geltendmachung von Mängelansprüchen Anwendung.
4. Für den Fall, dass in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist oder aufgrund objektiver Umstände für die Zukunft erwartet wird und wir hiervon erst nach dem Abschluss Kenntnis bekommen, können wir für weitere Lieferungen Vorauszahlungen in bar verlangen oder aber die Lieferungen einstweilen verweigern und die Ware bei Versandbereitschaft in Rechnung stellen.
5. Bei Verzug des Käufers können wir, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, Verzinsung des ausstehenden Betrages in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie Kosten pro Mahnung von € 3,00 verlangen. Der Käufer ist berechtigt, den Nachweis zu erbringen, dass uns ein Kostenanteil von weniger als € 3,00 pro Mahnung entstanden ist. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, ist die Forderung ab Fälligkeit mit einem 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz liegenden Fälligkeitszins zu verzinsen.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, einschließlich der erst nach Lieferung entstehenden zukünftigen Forderungen.
2. Unser Eigentumsvorbehalt besteht auch dann fort, wenn die Vorbehaltsware ohne Vermischung oder sonstige Verarbeitung in andere Behältnisse umgefüllt oder portioniert wird. Wenn der Käufer die Vorbehaltsware verarbeitet, so erfolgt dies unentgeltlich für uns als Herstellerin, d.h. rechtlich sind wir Herstellerin der neuen Sachen im Sinne von § 950 BGB.
3. Im Falle der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren/Sachen erwerben wir anteilig Miteigentum an der neu entstehenden Sache.
4. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, so können wir sofortige Rückgabe der gelieferten Ware fordern, ohne dass hierdurch unsere Ansprüche, insbesondere auf Vertragserfüllung, berührt werden. Entsprechendes gilt bei einer wesentlichen Verschlechterung der finanziellen Lage des Käufers.
5. Der Käufer ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, die Vorbehaltsware weiterzuveräußern. Der Käufer tritt bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche einschließlich einer etwaigen Kontokorrent-Saldoforderung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Der Käufer ist nur bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung ermächtigt.
6. Wir dürfen von diesem Widerrufsrecht Gebrauch machen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemäß nachkommt oder uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers erheblich zu mindern geeignet sind.
7. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die Gesamtforderungen gegen den Käufer insgesamt um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
VII. Beachtung von Spezifikationen und Hinweispflichten
1. Bei jeglicher Verwendung der gelieferten Produkte hat der Käufer unsere Hinweise in den Vertragsunterlagen und den Produktspezifikationen und die hierauf anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen zu beachten.
2. In jedem Fall der Verarbeitung und/oder Weiterveräußerung hat der Käufer die Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gesundheitsrechtlicher und lebensmittelrechtlicher Art, über die umfassende Auszeichnung und Kennzeichnung der Produkte sicherzustellen.
3. Wenn der Käufer gegen die vorstehenden Verpflichtungen verstößt und wir deshalb von Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, so verpflichtet sich der Käufer, uns von allen derartigen Ansprüchen einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung freizuhalten, sofern der Käufer von einer derartigen Inanspruchnahme unverzüglich in Kenntnis gesetzt worden ist.
4. Der Käufer ist verpflichtet, sich über die am Bestimmungsort der Lieferung geltenden Anforderungen an die für den Import der Waren notwendigen Dokumente rechtzeitig zu informieren und uns diese Anforderungen rechtzeitig zu übermitteln. Sämtliche Kosten für die Beibringung von Importdokumenten, deren Beglaubigung und/oder Legalisierung sind vom Käufer zu tragen. Desgleichen gehen Kosten für eine erforderlich werdende Zwischenlagerung der Ware bis zum Erhalt der für den Import notwendigen Dokumente zu Lasten des Käufers.
5. Wir haften nicht für Lieferverzug und/oder Lieferausfall aufgrund fehlender oder nicht rechtzeitig vorliegender Importdokumente aufgrund des Verschuldens des Käufers.
VIII. Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln
1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich sachgemäß auf seine Kosten zu untersuchen und etwaige Mängel oder Mindermengen uns gegenüber in Textform anzuzeigen.
2. Für die Anzeige offensichtlicher Mängel oder Mindermengen gilt eine Ausschlussfrist von einer Woche ab Lieferung. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
3. Herkunft, Blattgrade, Volumen und sonstige Angaben über die Beschaffenheit des Liefergegenstandes dienen der Spezifikation. Es handelt sich insoweit nicht um die Zusicherung von Eigenschaften, die Gegenstand einer Garantie sind, sofern dies nicht ausdrücklich benannt ist.
4. Etwaige öffentliche Werbeaussagen/Produktangaben von Dritten oder von uns sind nicht Gegenstand der vertraglichen Produktspezifikation, sofern darauf bei dem Angebot oder den Vertragsunterlagen nicht Bezug genommen wird.
5. Mängelansprüche des Käufers im Rahmen der Nacherfüllung beschränken sich auf einen Mängelbeseitigungs- oder Ersatzlieferungsanspruch. Das Wahlrecht hierfür liegt bei uns. Etwaige Qualitätsmängel einer Teillieferung berechtigen nicht zur Zurückweisung des Restes der abgeschlossenen Menge, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass die Annahme nur eines Teils der Lieferung unter Berücksichtigung der Umstände für ihn unzumutbar ist. Schäden, die durch äußeren Einfluss, unsachgemäße Behandlung, mangelhafte Bedienung, gewöhnliche Abnutzung oder Korrosion entstanden sind, sind von der Mängelhaftung ausgenommen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder Brauchbarkeit. Wir sind berechtigt, eine angemessene Anzahl von Mängelbeseitigungsversuchen oder Ersatzlieferungen vorzunehmen, mindestens jedoch drei. Schlagen die Mängelbeseitigungsversuche oder die Ersatzlieferung fehl oder führen sie innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu keinem Erfolg, hat der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gem. Ziffer IX. - wahlweise ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag über die betroffene Lieferung oder auf Herabsetzung des Kaufpreises.
6. Mängelansprüche des Käufers verjähren nach einem Jahr ab Lieferung, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits oder eine Haftung unsererseits nach dem Produkthaftungsgesetz, aufgrund einer Garantie oder für Arglist, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, oder für Schäden aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, bestehen nur nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer IX.
7. Hat der Käufer wegen vermeintlicher Gewährleistungsrechte uns die Ware zur Durchführung von Nachbesserungsarbeiten oder zur Mangelprüfung übersandt und stellt sich durch eine Überprüfung heraus, dass tatsächlich ein Mangel nicht vorliegt, so hat der Käufer uns die Kosten für die Überprüfung der Ware einschließlich der anfallenden Versand- und Verpackungskosten zu ersetzen.
IX. Haftung
1. Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf unserem vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, von unseren gesetzlichen Vertretern oder von unseren Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von für den Vertragszweck wesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (sogenannte „Kardinalpflichten“).
2. Sofern die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf unserer einfachen Fahrlässigkeit, von unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten beruht, oder wenn die Verletzung auf einfacher oder grober Fahrlässigkeit von unseren sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht, ist unsere Haftung auf die Schadenssumme beschränkt, die von uns bei Vertragsschluss vorhersehbar und vertragstypisch war.
3. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie übernommen wurde und Schäden aus der Verletzung der Garantie entstanden sind.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel
1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Langgöns, Hessen.
2. Alle Streitigkeiten, die sich auf die Qualität der von uns gelieferten Ware beziehen, sollen durch Hamburger Handelskammer-Arbitrage oder Hamburger Freundschaftliche Arbitrage geschlichtet werden. Beiden Parteien steht es jedoch frei, die ordentlichen Gerichte anzurufen.
3. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches-Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang zwischen uns und dem Käufer unserer Geschäftssitz (Langgöns, Hessen).
4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts über den Internationalen Warenkauf (CISG).
5. Sofern der Käufer einen Kauf über unsere Waren und Dienstleistungen unternommen hat, bieten wir dem Käufer Informationen über eigene ähnliche Waren und Dienstleistungen über die beim Kauf übersandte E-Mailadresse an (§ 7 III UWG). Ein Widerspruch gegen diese Übersendung ist zu jeder Zeit durch den Käufer möglich.
6. Wir dürfen den Käufer nach Vertragsabschluss als Referenzkunden benennen. Wir haben das Recht, den Käufernamen als Referenz zu Werbezwecken zu nutzen. Dies gilt auch für die Werbung im Internet. Pressemitteilungen bedürfen darüber hinaus der einverständlichen Abstimmung des Texts.
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